Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Die Hunde- und Katzenpension Röti verpflichtet sich, die Tiere artgerecht zu halten und zu versorgen. Sie ist stets bemüht, genügend Bewegung und Beschäftigung anzubieten. Ebenso verpflichtet sie sich, genügend Sozialkontakt mit Menschen und Artgenossen sicherzustellen, damit sich die Tiere während ihrem Aufenthalt wohlfühlen.
  • Die Tiere müssen aktuell geimpft sein. Die Impfungen müssen rechtzeitig vor dem Eintritt gemacht werden. Die Impfausweise sind beim Eintritt vorzuzeigen. Im Interesse aller Pensionstiere werden Tiere ohne gültige Impfungen nicht angenommen.
  • Annahme und Abgabe der Tiere Montag bis Samstag: Morgens 9-11 und Nachmittags 14-17 Uhr. Sonntag ganzer Tag geschlossen.
  • Kurzfristige Abmeldungen innert 7 Tage vor Eintritt werden zu 50% verrechnet.
  • Schwerkranke Tiere oder Tiere mit ansteckenden Krankheiten können nicht aufgenommen werden.
  • Benötigt ein Tier spezielles Futter, Futterzusätze oder Medikamente, so können diese mitgebracht werden. Es wird nach Ihren Anweisungen verabreicht. Der Pensionspreis verändert sich dadurch nicht.
  • Der Besitzer verpflichtet sich, uns über negative Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu informieren (über Zäune springen, Aggressivität, Ängstlichkeit, etc.)
  • Die Hunde- und Katzenpension Röti verfügt über genügend Material und Einrichtungen für alle Tiere. Persönliche Gegenstände (Decken, Bettli, Spielzeuge) können mitgebracht werden. Bei Beschädigung oder Verlust haftet die Hunde- und Katzenpension nicht.
  • Für unverschuldete Schäden oder Verluste wird keine Haftung übernommen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.
  • Bei einer Erkrankung oder Verletzung eines Tieres wird es unserer Tierklinik vorgestellt. Nach Möglichkeit wird der Besitzer informiert, um wenn nötig Entscheide zu treffen. Ist dies nicht möglich, so hat die Hunde- und Katzenpension Röti die Kompetenz, zusammen mit dem Tierarzt zum Wohle des Tieres zu entscheiden. Die Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.
  • Die Pensionskosten sind bei der Abholung bar oder mit Karte zu bezahlen. Wird ein Tier nicht abgeholt, so geht es 2 Monate nach dem abgemachten Termin in den Besitz der Hunde- und Katzenpension Röti über. Die Pensionskosten bis zu diesem Zeitpunkt werden dem damaligen Besitzer voll verrechnet.

Hunde- und Katzenpension Röti GmbH, 4322 Mumpf

Familie Sandra und Karl Güntert-Pauli

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